Aktualisiert am: 31.08.2026
Bei zugekaufter Ware liefert der Hersteller meist eine fertige Zutatenliste, bei selbstgebackenem Kuchen und Gebäck liegt die Verantwortung für die korrekte Kennzeichnung der Allergene im Café vollständig beim eigenen Betrieb. Rezepturänderungen – etwa ein anderer Nusslieferant – müssen deshalb konsequent in die Kennzeichnung einfließen.
Am praktikabelsten funktioniert eine feste, für jedes Rezept einmal erstellte Allergenliste, die bei jeder Änderung der Zutaten aktualisiert wird. Diese Liste sollte für das gesamte Team zugänglich sein, nicht nur im Kopf der Person, die das Rezept ursprünglich entwickelt hat.
Fragt ein Gast direkt nach, muss das Personal in der Lage sein, verlässlich zu antworten – Rätselraten oder ein unsicheres "wahrscheinlich nicht" reicht bei Allergien nicht aus. Eine gut geführte, für alle einsehbare Liste macht solche Situationen deutlich sicherer.
Auch wenn ein Gebäck selbst allergenfrei ist, kann es durch gemeinsame Arbeitsflächen oder Geräte mit anderen Zutaten in Kontakt kommen. Getrennte Arbeitsbereiche oder zumindest ein Hinweis auf mögliche Spuren schützen vor unangenehmen Überraschungen.
Auch das beste Kennzeichnungssystem nützt wenig, wenn das Personal an der Vitrine im Zweifel improvisiert, statt auf die vorhandene Liste zurückzugreifen. Eine kurze, wiederkehrende Auffrischung zum Umgang mit Allergenfragen gehört deshalb zur Kennzeichnungspflicht dazu.
Für Hygieneartikel und Kennzeichnungsmaterial rund um Allergene im Café stehe ich als verlässlicher Ansprechpartner zur Verfügung.
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