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EU-Verpackungsverordnung: Was seit 12. August 2026 gilt – und was 2027/2028 noch kommt

Die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR) verändert schrittweise, wie Gastronomiebetriebe mit Verpackungen und Mehrwegoptionen umgehen müssen. Die Umstellung erfolgt nicht auf einen Schlag, sondern in mehreren Stufen bis 2030 – wer die Termine kennt, kann sich rechtzeitig darauf einstellen, statt kurzfristig reagieren zu müssen.

Lesedauer: 3 Minuten

Aktualisiert am: 31.08.2026

Seit 12. August 2026: Informationspflicht beim freiwilligen Refill-Angebot

Betriebe, die es Gästen freiwillig erlauben, eigene mitgebrachte Behälter befüllen zu lassen, müssen seit diesem Stichtag konkret informieren: über die Art der zulässigen Behältnisse, die geltenden Hygienestandards für die Wiederbefüllung sowie darüber, dass die Verantwortung für Sicherheit und Sauberkeit des Behälters beim Gast selbst liegt. Ein gut sichtbarer Aushang mit diesen Punkten reicht in der Regel aus, um dieser Informationspflicht nachzukommen.

Ab 12. Februar 2027: Eigene Behälter für den Take-away-Bereich anbieten

Für Betriebe mit Take-away-Angebot kommt die nächste Stufe im Februar 2027: Gästen muss dann die Möglichkeit angeboten werden, eigene Behälter für die Mitnahme von Speisen und Getränken befüllen zu lassen. Das bedeutet nicht, dass Einwegverpackungen verschwinden müssen – es muss aber eine Refill-Option bestehen.

Ab 12. Februar 2028: Mehrweg-Alternativen zusätzlich zu Einweg

Ein Jahr später folgt die nächste Ausbaustufe: Take-away-Betriebe müssen dann zusätzlich eine Mehrwegverpackungs-Alternative bereitstellen – kleinere und mittlere Betriebe sind von dieser Pflicht ausgenommen. Ab 2030 kommen weitere Einschränkungen hinzu, etwa ein Verbot bestimmter Einweg-Portionsverpackungen (Saucen, Zucker, Milch) für den Verzehr vor Ort.

Wer sich schon jetzt mit den ersten Stufen vertraut macht, vermeidet, kurz vor den jeweiligen Stichtagen unter Zeitdruck umstellen zu müssen. Bei Fragen rund um passende Behälter- und Verpackungslösungen für den eigenen Betrieb stehe ich als Ansprechpartner zur Verfügung.

Warum sich frühes Vorbereiten auszahlt

Die Übergangsfristen der PPWR sind bewusst gestaffelt, damit sich Betriebe schrittweise umstellen können – wer die erste Stufe im August 2026 nur pro forma abhakt, statt bereits über die Umsetzung von 2027 nachzudenken, gerät bei der nächsten Frist erneut in Zeitdruck. Ein früher Blick auf mögliche Mehrweg-Anbieter und geeignete Behältertypen erspart eine kurzfristige Umstellung unter Zeitdruck kurz vor dem jeweiligen Stichtag.

Der Informationsaushang als schneller erster Schritt

Für die aktuell geltende Stufe reicht ein gut sichtbarer, verständlich formulierter Aushang an der Ausgabestelle bereits aus, um der Informationspflicht nachzukommen – ein aufwendiges Konzept ist dafür nicht nötig. Wer den Aushang klar und knapp hält, statt ihn mit Fachbegriffen zu überladen, sorgt gleichzeitig dafür, dass Gäste die Information auch tatsächlich lesen und verstehen.

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