Aktualisiert am: 31.08.2026
Auch bei ausgelagerter Verpflegung bleibt die Eventlocation gegenüber ihren Gästen mitverantwortlich dafür, dass Allergene-Kennzeichnung tatsächlich vorhanden und für Gäste zugänglich ist.
Eine schriftliche Vereinbarung, dass der Caterer eine vollständige Allergene-Kennzeichnung bereitstellt, schützt die Location vor Missverständnissen, die erst während der Veranstaltung auffallen.
Eine Allergenliste, die im Backoffice liegt statt für Gäste sichtbar am Buffet, erfüllt ihren eigentlichen Zweck nicht – die Location sollte auf gut sichtbare Platzierung bestehen.
Zumindest eine Person im Location-Team sollte in der Lage sein, Gästefragen zu Allergenen zuverlässig zu beantworten oder an die richtige Stelle beim Caterer weiterzuleiten.
Eine aufbewahrte Kopie der vom Caterer bereitgestellten Allergene-Kennzeichnung schützt die Location zusätzlich, falls nach der Veranstaltung Rückfragen auftauchen.
Unabhängig vom Catering sorge ich als Großhändler für zuverlässige Hygieneausstattung in der Eventlocation selbst.
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