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Fasching im Restaurant: Was arbeitsrechtlich zu beachten ist

Die Faschingszeit bringt für viele Restaurants zusätzliche Gästegruppen und besondere Anlässe mit sich – gleichzeitig wirft die Kombination aus Kostümen, Zusatzschichten und Feierlaune arbeitsrechtliche und hygienische Fragen auf, die selten vorbereitet sind.

Lesedauer: 2 Minuten

Aktualisiert am: 31.08.2026

Zusatzschichten korrekt einplanen

Rund um Fasching entstehen für Restaurants oft kurzfristige Zusatztermine, etwa Faschingsmenüs oder private Feiern. Diese Zusatzschichten sollten arbeitsrechtlich korrekt erfasst werden, statt informell zwischen Tür und Angel vereinbart zu werden.

Kostüme und Hygienevorschriften vereinbaren

Trägt das Team während des Fasching-Betriebs thematische Kostüme, müssen diese trotzdem den geltenden Hygienevorschriften für die Küche oder den Service entsprechen – lose Stoffteile oder fehlende Kopfbedeckung sind auch an Faschingstagen keine Ausnahme.

Zusätzlichen Reinigungsbedarf einkalkulieren

Konfetti, Luftschlangen und ausgelassene Stimmung bedeuten für viele Restaurants während Fasching einen spürbar höheren Reinigungsaufwand als an gewöhnlichen Tagen.

Klare Kommunikation mit dem Team

Ein kurzes Briefing vor der Faschingssaison, welche Regeln bei Zusatzschichten und welche Hygienestandards weiterhin gelten, verhindert Missverständnisse in der besonders geschäftigen Zeit.

Auch die Gästesicherheit mitdenken

Bei ausgelassener Faschingsstimmung sollte das Team zusätzlich ein Auge auf mögliche Sicherheitsrisiken durch Kostümteile oder Dekoration haben, die im Gastraum stolpern oder hängenbleiben könnten.

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