Aktualisiert am: 31.08.2026
Diese Punkte gehören in nahezu jedem Betrieb zur täglichen Routine – die Herausforderung liegt weniger im Umsetzen als im lückenlosen Festhalten:
Manche Kontrollpunkte müssen nicht täglich, aber in festen Abständen erledigt werden – dafür lohnt sich ein fixer Wochentag oder Monatstermin im Kalender:
Eine HACCP-Checkliste erfüllt ihren Zweck nur, wenn sie im Alltag tatsächlich genutzt wird. Lange Formulare mit Feldern für jede denkbare Eventualität werden erfahrungsgemäß nach wenigen Wochen nicht mehr vollständig ausgefüllt. Sinnvoller ist eine knappe Vorlage mit Datum, Uhrzeit, Messwert und Kürzel, ergänzt um ein Feld für Abweichungen und die eingeleitete Maßnahme. Ob digital oder auf Papier geführt, spielt dabei eine untergeordnete Rolle – entscheidend ist, dass die Einträge lückenlos und nachvollziehbar sind. Eine feste Zuständigkeit pro Schicht hilft dabei mehr als jede zusätzliche Spalte im Formular.
Rechtlich verankert ist diese Eigenkontrolle in der EU-Verordnung (EG) 852/2004, national konkretisiert im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG). Bei einer Kontrolle durch die MA 59 (Marktamt) zählt weniger die Form der Dokumentation als die Frage, ob die Checkliste tatsächlich gelebt wird – lückenlose, plausible Einträge sind aussagekräftiger als ein aufwendig gestaltetes, aber unvollständig geführtes Formular.
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