Aktualisiert am: 31.08.2026
Wer Medizinprodukte aufbereitet – reinigt, desinfiziert, sterilisiert und verpackt –, übernimmt damit eine Aufgabe, die unmittelbar die Sicherheit der nächsten Patientin oder des nächsten Patienten betrifft. Entsprechend ist dafür eine belegbare Sachkunde erforderlich, nicht bloß eine kurze Einweisung durch Kolleginnen.
Konkret bedeutet das: eine strukturierte Schulung zu den Aufbereitungsschritten, den eingesetzten Geräten und der Dokumentation, abgeschlossen mit einem Nachweis, der bei einer Prüfung vorgelegt werden kann. Ohne diesen Nachweis lässt sich im Kontrollfall schwer belegen, dass die aufbereitende Person tatsächlich befähigt war.
Ein einmal erworbener Sachkundenachweis gilt nicht unbegrenzt fort, ohne dass Wissen aktuell gehalten wird. Neue Geräte, geänderte Herstellerangaben oder aktualisierte Empfehlungen verlangen eine regelmäßige Auffrischung, damit die Aufbereitung dem aktuellen Stand entspricht und nicht auf veraltetem Wissen beruht.
Auch wenn die praktische Aufbereitung an Mitarbeiterinnen delegiert wird, bleibt die Praxisleitung dafür verantwortlich, dass die eingesetzten Personen tatsächlich ausreichend qualifiziert sind. Diese Verantwortung endet nicht mit der Einstellung, sondern begleitet die laufende Organisation der Praxis.
Wer die Aufbereitung sachkundig organisiert, sollte sich auch auf einen Lieferanten verlassen können, der bei Verbrauchsmaterial und Zubehör für die Aufbereitung zuverlässig liefert.
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