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Dürfen Zimmerpflanzen wirklich in den Behandlungsraum?

Eine Grünpflanze im Behandlungsraum wirkt einladend und wohnlich – aus Hygienesicht ist sie aber differenzierter zu betrachten als im Wartezimmer. Erde, Blätter und Gießwasser können unter bestimmten Umständen zu einem unterschätzten Infektionsträger werden.

Lesedauer: 2 Minuten

Aktualisiert am: 31.08.2026

Erde und Gießwasser als Keimreservoir

Blumenerde und stehendes Gießwasser bieten ideale Bedingungen für Schimmelpilze und bestimmte Bakterien. In unmittelbarer Nähe zum Behandlungsplatz kann das ein Risiko darstellen, das in reinen Aufenthaltsbereichen deutlich geringer ausfällt.

Unterschied zwischen Warteraum und Behandlungsraum

Während eine Pflanze im Wartezimmer meist unproblematisch ist, gilt im direkten Behandlungsraum ein strengerer Maßstab. Hier sollte grundsätzlich auf Zimmerpflanzen verzichtet werden, insbesondere wenn Patienten mit geschwächtem Immunsystem behandelt werden.

Alternative Begrünung ohne Erde und Gießwasser

Wer auf eine grüne Optik nicht verzichten möchte, kann auf pflegeleichte, erdlose Alternativen ausweichen, die sich leichter sauber halten lassen und kein Gießwasser als zusätzliche Feuchtequelle mit sich bringen.

Bestehende Pflanzen regelmäßig überprüfen

Wird trotzdem an Pflanzen im Praxisumfeld festgehalten, sollten diese regelmäßig auf Schimmelbildung an der Erdoberfläche kontrolliert und keinesfalls in unmittelbarer Nähe zu offenen Instrumenten oder sterilen Materialien aufgestellt werden.

Eine klare interne Regelung, wo Pflanzen erlaubt sind und wo nicht, verhindert Diskussionen im Team und schützt gleichzeitig die eigenen Hygienestandards.

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